Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 21.01.2008 - 13 W 56/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einbeziehung von im Unfallbetrieb nicht beschäftigten Personen in den Schutz der betrieblichen Unfallversicherung; Unfallversicherungsrechtliche Zuordnung der Tätigkeit eines Verletzten zum Unfallbetrieb oder zum eigenen Stammunternehmen nach dem Gepräge der ausgeführten ...
- OLG Brandenburg
- Judicialis
SGB VII § 104 Abs. 1; ; SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 13 a; ; ZPO § 114; ; BGB § 253 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB VII § 104 Abs. 1; BGB § 253 Abs. 2
Haftungsbeschränkung nach § 104 Abs. 1 SGB VII auch bei nur spontaner und punktueller Tätigkeit des Unfallgeschädigten für ein Unternehmen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 07.06.2007 - 14 O 43/07
- OLG Brandenburg, 21.01.2008 - 13 W 56/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.01.2006 - VI ZR 290/04
Rechtsfolgen des Versicherungsschutzes für eine Hilfeleistung; Ausschluss der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.01.2008 - 13 W 56/07
Anders als in der von den Antragstellerinnen zitierten Entscheidung des BGH vom 24.01.2006 (VersR 2006, 548 f.) ist der Verletzte vorliegend nicht als Hilfeleistender im Rahmen eines Versicherungsverhältnisses nach § 2 Abs. 1 Nr. 13 a SGB VII tätig geworden, bei denen der Versicherungsschutz des Nothelfers durch die Leistung der Nothilfe begründet wird und unmittelbar aus § 2 Abs. 1 Nr. 13 a SGB VII folgt und gerade nicht die Beziehung zu einem Unternehmen begründet, wie dies beim Verletzten der Fall war. - BGH, 17.04.1990 - VI ZR 244/89
Zurechnung eines Unfalls aus Anlaß einer Reifenpanne
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.01.2008 - 13 W 56/07
Die ist unter wertender Betrachtung der Umstände des Einzelfalles zu beurteilen (vgl. BGH VersR 1990, 994 f. m.w.N.). - BGH, 07.06.1977 - VI ZR 99/76
Zurechnung eines Unfalls als Arbeitsunfall - Abladen von Betonteilen als Aufgabe …
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.01.2008 - 13 W 56/07
Für die Annahme einer Eingliederung des Verletzten in den Betrieb der Antragsgegnerin kommt es im Übrigen nicht darauf an, ob dadurch ein persönliches Abhängigkeitsverhältnis begründet wurde und ob dessen Tätigkeit dem mutmaßlichen Willen der Antragsgegnerin entsprach; es genügt, dass sie diesem Willen nicht entgegenstand und die maßgebliche Tätigkeit nicht zu seinem eigenen Aufgabenbereich gehörte, sodass er nicht im Rahmen seines eigenen Stammunternehmens tätig wurde (BGH VersR 1977, 959 f.).
- LG Saarbrücken, 28.06.2018 - 9 O 182/17
Voraussetzungen der Haftungsbeschränkung des § 104 SGB VII
Berücksichtigt man aber die in diesem Zusammenhang regelmäßig herangezogenen Kriterien, insbesondere die Eingliederung des Beschäftigten in den Betriebsablauf (…Krasney/Burchardt/Kruschinsky/Becker, SGB VII, § 104 Rn. 17;… Lauterbach/Dahm, SGB VII, § 104 Rn. 15) mit daraus folgender enger Gefahrengemeinschaft (…Kasseler Kommentar/Ricke, § 104 SGB VII Rn. 10) sowie die Beurteilung, was den konkreten Tätigkeiten ihr entscheidendes Gepräge gibt (OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.01.2008, 13 W 56/07;… Hauck/Noftz/Nehls, SGB VII, § 104 Rn. 24), so ist festzuhalten, dass diese Kriterien in Bezug auf das Unternehmen der Flughafen ... GmbH vollständig erfüllt werden.Nach einer anderen Formulierung ist maßgeblich, ob die Tätigkeit das entscheidende Gepräge durch die Interessen des Fremdunternehmens erhalten hat (OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.01.2008, 13 W 56/07).